PRAXENGEMEINSCHAFT

C. STOLLE & V. STRUCK

Wege zur Therapie 

Für den Beginn einer sprachtherapeutischen Therapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung Ihrer behandelnden Ärztin, oder Ihres behandelnden Arztes.

Folgende Ärzte & Ärztinnen können die Heilmittelverordnung ausstellen:

  • Fachärzte & Fachärztinnen für Kinder-und Jugendmedizin,
  • Hals-Nasen-Ohrenärztinnen & -ärzte,
  • Phoniater oder Phonitaerinnen,
  • Kieferorthopäden & -örthopädinnen,
  • Zahnärztinnen, Zahnärzte,
  • Neurologen,
  • Internisten und
  • Allgemeinmediziner/innen, sowie
  • Kinder- und Jugendpsychiater/innen,
  • Psychiater/innen. 

Des weiteren können Heilmittelverordnungen durch

  •  Sozialpädiatrische Zentren und
  • Uni-Kliniken ausgestellt werden.

 

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Beratungstermin um bestehende Fragen zu klären oder eine Diagnostik und ein Erstgespräch durchzuführen.