Wege zur Therapie
Für den Beginn einer sprachtherapeutischen Therapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung Ihrer behandelnden Ärztin, oder Ihres behandelnden Arztes.
Folgende Ärzte & Ärztinnen können die Heilmittelverordnung ausstellen:
- Fachärzte & Fachärztinnen für Kinder-und Jugendmedizin,
- Hals-Nasen-Ohrenärztinnen & -ärzte,
- Phoniater oder Phonitaerinnen,
- Kieferorthopäden & -örthopädinnen,
- Zahnärztinnen, Zahnärzte,
- Neurologen,
- Internisten und
- Allgemeinmediziner/innen, sowie
- Kinder- und Jugendpsychiater/innen,
- Psychiater/innen.
Des weiteren können Heilmittelverordnungen durch
- Sozialpädiatrische Zentren und
- Uni-Kliniken ausgestellt werden.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Beratungstermin um bestehende Fragen zu klären oder eine Diagnostik und ein Erstgespräch durchzuführen.