Für den Beginn einer sprachtherapeutischen Therapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung Ihrer behandelnden Ärztin, oder Ihres behandelnden Arztes.
Folgende Ärzte & Ärztinnen können die Heilmittelverordnung ausstellen:
Des weiteren können Heilmittelverordnungen durch
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Beratungstermin um bestehende Fragen zu klären oder eine Diagnostik und ein Erstgespräch durchzuführen.